Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Teilnahmebedingungen
Allgemein:
1. Die Kursgebühr ist in voller Höhe, 6 Wochen vor Kursbeginn zu zahlen. Geht die Kursgebühr nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Konto des Veranstalters ein, endet der Vertrag ohne weitere Erklärung (auflösende Bedingung) und der reservierte Platz wird wieder freigegeben
2. Bei Kursen, welche die Krankenkasse bezuschusst, wird bei regelmäßiger Teilnahme zum Kursende eine Teilnahme-bescheinigung ausgehändigt, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
3. Der Kursteilnehmer hat das Recht, bis 6 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zuruckzutreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter, die schriftlich oder in Textform oder elektronisch erfolgen muss. Im Falle des Rücktritts erstattet der Veranstalter dem Kursteilnehmer die gezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 € zurück; dem Kursteilnehmer bleibt nachgelassen, einen geringeren Bearbeitungsaufwand nachzuweisen.
Eine ordentliche Kündigung für die Dauer des Kurses schließen die Parteien aus.
Ist es dem Kursteilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unzumutbar, den Kurs zu beginnen oder seine Teilnahme am Kurs fortzusetzen, hat er das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann schriftlich, in Textform oder elektronisch erfolgen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen hat er Anspruch auf Zurückerstattung der gezahlten Kursgebühr, abzüglich der schon vom Veranstalter erbrachten Leistungen.
Gibt der Kursteilnehmer durch eine schuldhafte Pflichtverletzung dieses Vertrages oder wegen schuldhafter Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen dem Veranstalter Anlass, dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch
auf Rückerstattung der von ihm geleisteten Kursgebühr.
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzforderungen des Veranstalters wird dadurch nicht ausgeschlossen.
4. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den gesamten Kurs abzusagen. Die vom Kursteilnehmer gezahlte Kursgebühr wird ihm erstattet.
Findet ein einzelner Kurstermin wegen Umständen, die in der Person des Kursleiters liegen, nicht statt, und kann der Veranstalter nicht rechtzeitig für Ersatz sorgen, so liegt es im Ermessen des Veranstalters, ob der Kurstermin nachgeholt oder die anteilige, darauf entfallende Kursgebühr erstattet wird.
5. Der Kursteilnehmer ist spätestens bis zum Beginn des Kurses verpflichtet, dem Veranstalter alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen und die Einfluss auf die Kursteilnahme und/oder andere Kursteilnehmer haben könnten.
6. Über die medizinische Unbedenklichkeit zur Teilnahme am Kurs trotz Gesundheitsbeeinträchtigung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus, die auf einer unterlassenen oder falschen Mitteilung hierüber beruhen, soweit der Veranstalter aufgrund des allgemeinen Erscheinungsbildes des Teilnehmers die Körper- und Gesundheitsgefahren nicht selbständig erkennen kann.
7. Soweit sich aus diesem Vertrag einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Veranstalter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen
nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kursteilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus vorstehendem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Speziell für Aquagymnastik/Aquarider/Seepferdchen:
Das Betreten der Umkleidekabinen mit Straßenschuhen ist grundsätzlich untersagt. Es wird erwartet, dass die Kursteilnehmer eine dem Trainingszweck entsprechende Badebekleidung tragen. Vor dem Aquatraining bitte duschen!
Für das Training mit den Fahrrädern im Wasser werden Schuhe benötigt (z.B. Tauchschuhe, Gummi-Clogs oder saubere Turnschuhe)
Sie benötigen ein 1€ Stück oder ein Metallchip für die Schränke in den Umkleiden. Bitte keine Plastikchips verwenden!
Speziell für Rückenschule/Pilates für Anfänger:
Bitte zu den Kursterminen bequeme Sportbekleidung und Sportschuhe (mit abriebfester Sohle) mitbringen. Für die Übungen auf der Matte wird aus hygienischen Gründen das mitbringen eines Handtuchs empfohlen.
Bruchsichere Trinkflaschen sind erlaubt.
Sonstiges:
Alle weiteren Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte unserem Anmeldeformular. Dieses senden wir Ihnen nach Ihrer erfolgreichen Online-Anmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist in voller Höhe bis 6 Wochen vor Kursbeginn entweder bar im Therapeutischen Sportzentrum (Äußere Leipziger Straße 38A | 04435 Schkeuditz) zu zahlen oder auf nachfolgendes Konto zu überweisen.
Gabriele Schade
IBAN DE98 8605 5592 1109 2275 89
BIC WELADE8LXXX
Bitte geben Sie Ihre Kursnummer als Verwendungszweck an. Diese finden Sie in Ihrer Anmeldbestätigung, welche wir Ihnen an die angegeben E-Mail Adresse zusenden.
Ist kein, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Eingang der Kursgebühr auf dem angegebenen Konto des Veranstalters zu vernehmen, endet der Vertrag ohne weitere Erklärung und der reservierte Platz wird wieder freigegeben.